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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit

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Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart ist.

00:00:14.716 --> 00:00:20.240
Von Mehrarbeit spricht man, wenn die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird.

00:00:20.240 --> 00:00:25.720
Teilzeitkräfte leisten daher Überstunden, Vollzeitkräfte Mehrarbeit.

00:00:25.720 --> 00:00:29.960
Die Pflicht, zusätzliche Stunden zu leisten, kann sich aus dem Arbeitsvertrag,

00:00:29.960 --> 00:00:34.520
einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

00:00:34.520 --> 00:00:37.200
Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen stellen

00:00:37.200 --> 00:00:42.640
laufenden einkommensteuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar.

00:00:42.640 --> 00:00:47.120
Grundsätzlich werden sie in dem Monat abgerechnet, in dem sie geleistet wurden.

00:00:47.120 --> 00:00:53.000
Regelmäßige Überstunden dürfen aber auch erst im Auszahlungsmonat versteuert werden.

00:00:53.000 --> 00:00:57.480
Wenn Überstundenvergütungen gesammelt und rückwirkend für mehr als zwölf Monate

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ausgezahlt werden, kann die sogenannte Fünftelregelung greifen. Sie sorgt dafür,

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dass hohe Nachzahlungen steuerlich nicht zu einer übermäßigen Belastung führen.

00:01:08.480 --> 00:01:13.360
Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber die Fünftelregelung

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jedoch nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzug anwenden. Beschäftigte müssen sie nun selbst

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über die Einkommensteuerveranlagung beantragen.

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Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

